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Barrierefreie Webseiten - offen für alle!

webgras begleitet Sie Schritt für Schritt zur barrierefreien Website nach WCAG 2.2 – inklusive Audit, Maßnahmenplan und (auf Wunsch) offizieller Zertifizierung.

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Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit betrifft nicht nur Webseiten selbst, sondern auch Webshops, Apps, digitale Dokumente, Formulare, Bilder, Videos; Voraussetzungen für digitale Barrierefreiheit sind beispielsweise:

  • Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader
  • ausreichende Farbkontraste und Schriftgrößen
  • verständliche Texte, klare Struktur, logische Navigation
  • Alternativtexte für Bilder
  • Fokussteuerung, Lesereihenfolge und vieles mehr

Digitale Barrierefreiheit ist kein „Nice to have“ mehr – sondern für viele Organisationen Pflicht. Gleichzeitig bringt sie klare Vorteile: mehr Reichweite, besseres SEO, höhere Usability und ein inklusives Image.

Barrierefreiheit im Internet und bei digitalen Dokumenten bedeutet, dass alle Menschen davon profitieren, weil sie Informationen auf die ihnen am besten zugängliche Art und Weise abrufen können.

Quelle: WKO

Warum ist eine barrierefreie Webseite wichtig?

Jemand hält eine Brille vor einen unscharfen Hintergrund

Mehr Menschen erreichen

1,7 Mio. Menschen mit temporärer oder dauerhafter Beeinträchtigung leben laut Statistik Austria in Österreich. 4 % der Bevölkerung sind, laut Definition der WHO starkt sehbeeinträchtigt. Hinzu kommt die wachsende Bevölkerungsgruppe der über 65-jährigen, für die die Teilnahme am digitalen Leben erhalten bleiben muss.

Bausteine mit den Buchstaben S, E, O

Google-Ranking verbessern

Einfach zu bedienende, barrierefreie Webseiten, die auch für mobile Endgeräte optimiert sind, steigern die Zufriedenheit aller Nutzer:innen und damit die Interaktionsrate und Verweildauer. Digitale Barrierefreiheit und nutzerfreundliches Design sind somit wichtige Elemente der Suchmaschinenoptimierung(SEO).

Ein Mosaik mit der Aufschrift "you belong".

Geltende Rechte erfüllen

Der Zugang zu Informationen ist laut UN-Behindertenrechtskonvention ein Menschenrecht. Im Juni 2025 trat in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Damit werden Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden und/oder einem Jahresumsatz ab 2 Mio. € zur Einhaltung der Mindeststandards von Barrierefreiheit im Internet, verpflichtet.

Gesetzliche Verpflichtungen

Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) - seit 2018

Das WZG ist seit 2018 in Kraft und beinhaltet den barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes, der Länder und Gemeinden. Ausgenommen sind der ORF, Schulen und Kindergärten sowie Live-Videos, Online-Karten, Kartendienste usw.

Geltende Fassung des WZG

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) - seit 2025

Das BaFG trat ab Juni 2025 in Kraft und beinhaltet digitale Produkte und Dienstleistungen (vom Online-Shop bis zum Bankomat). Es betrifft österreichische Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden und/oder 2 Mio. € Jahresumsatz.

Informationen zum BaFG

WCAG 2.2 - AA Richtlinien

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Websites. Seit 2023 gilt Version 2.2. Sie beinhaltet zusätzliche Anforderungen, etwa für mobile Bedienung oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie den Kriterien der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA entspricht – das ist der anerkannte Mindeststandard in der EU.

Die Grundprinzipien der WCAG

  1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen über verschiedene Sinne zugänglich sein – zum Beispiel mit Alternativtexten für Bilder, verständlicher Struktur und klarer Sprache.
  2. Bedienbarkeit: Die Website muss sich vollständig per Tastatur oder alternativer Eingabemethoden steuern lassen – auch ohne Maus.
  3. Verständlichkeit: Inhalte und Navigation müssen nachvollziehbar und konsistent aufgebaut sein.
  4. Robustheit: Der Code muss stabil und kompatibel mit aktuellen sowie zukünftigen Technologien sein – damit z. B. Screenreader korrekt funktionieren.

Diese Prinzipien sind die Grundlage für alle weiteren Richtlinien und Prüfkriterien.

Richtlinien und Erfolgskriterien

Die vier Prinzipien werden durch 13 Richtlinien konkretisiert – etwa „Texte für Bilder bereitstellen“ oder „ausreichende Kontraste verwenden“. Daraus ergeben sich insgesamt 86 messbare Erfolgskriterien, anhand derer geprüft wird, ob eine Website barrierefrei ist. Beispiele für Erfolgskriterien:

  • Tastaturbedienung (Stufe A): Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein.
  • Kontrastverhältnis (Stufe AA): Text und Hintergrund müssen einen Kontrast von mindestens 4,5:1 aufweisen.

Diese Kriterien stellen sicher, dass auch Nutzer:innen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen eine Website sinnvoll bedienen können.

WCAG-Konformitätsstufen: A, AA und AAA

Je nachdem, wie viele und welche Erfolgskriterien erfüllt werden, wird eine Website einer der folgenden Konformitätsstufen zugeordnet:

  • Stufe A: Mindestanforderungen an Barrierefreiheit – Grundvoraussetzung für eine zugängliche Website.
  • Stufe AA: Erweiterte Anforderungen, die in der Praxis als verbindlicher Standard gelten – insbesondere bei gesetzlichen Vorgaben.
  • Stufe AAA: Höchster Standard, der sämtliche Anforderungen abdeckt – allerdings in der Praxis oft schwer vollständig umsetzbar.

In Österreich und der EU ist in der Regel WCAG 2.2 Stufe AA der verbindliche Maßstab.

Zertifizierung nach WACA 2.2

Nach einem fundierten WCAG-Audit erhalten Sie einen klar strukturierten Maßnahmenplan, der sich leicht intern oder mit Ihrer Agentur umsetzen lässt. Auf Wunsch übernehmen wir die Umsetzung in Joomla direkt und koordinieren die externe Zertifizierung mit einer anerkannten Prüfstelle.

Wozu braucht man eine WCAG-Zertifizierung?

Eine WCAG-Zertifizierung ist der formale Nachweis, dass eine Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. In vielen öffentlichen Ausschreibungen ist diese verpflichtend – sie schafft Rechtssicherheit, Vertrauen und Imagegewinn.

Wer muss sich nach WCAG zertifizieren lassen?

  • Öffentliche Stellen 
  • Organisationen im öffentlichen Auftrag 
  • Private Unternehmen, die unter das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) fallen
  • Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten

Wer zertifiziert eine Website nach WCAG 2.2?

Websites können nach den internationalen W3C-Richtlinien (WCAG) zertifiziert und erkennbar gemacht werden. Das offizielle Zertifikat der Initiative WACA und TÜV Austria wird in Anlehnung an die europäische Norm EN 301 549 ausgestellt.

Unsere Expertise - Ihr Vorteil!

"Ob Sie eine bestehende Website prüfen oder ein neues Projekt barrierefrei aufsetzen möchten – wir unterstützen Sie mit technischer Expertise, rechtlicher Orientierung und verständlicher Beratung."

Logo Certified Webaccessibility Expert

Ihre zertifizierte Expertin

Agentur-Inhaberin Sigrid Gramlinger-Moser ist "Certified Webaccessibility Expertin". Durch ein Jury-Fachgespräch und evaluierte Projekte wird diese Zertifizierung für drei Jahre vergeben.

accessible media Fördermitglied

Fördermitglied

Wir sind Fördermitglied von accessible media - einem Zusammenschluss von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen im Aktivitäts- und Geschäftsfeld “barrierefreie Medien”.

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Portrait von Sigrid Gramlinger

3 Projekte aus der Praxis

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz

Barrierefreiheits-Audit und Umsetzung der WCAG 2.2-Konformität für neba.at – Netzwerk Berufliche Assistenz. Analyse und Behebung von Barrieren in den Bereichen Semantik, Alternativtexte, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität. Ausgezeichnet mit dem WACA-Zertifikat Silber 2025.

lehrabschluss.at

Redesign der Lernplattform lehrabschluss.at mit gleichzeitiger Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen. Neben der gestalterischen Neuausrichtung wurden barrierefreie Navigation, semantische Struktur und zugängliche Formularelemente für den mehrschrittigen Lernpaket-Konfigurator umgesetzt.

Stift Kremsmünster

Redesign der Website des Benediktinerstifts Kremsmünster (gegründet 777) mit umfassender Umsetzung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1. Von der Konzeption über die technische Umsetzung bis zur Erstellung der Barrierefreiheitserklärung gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) – inklusive barrierefreiem Online-Shop.

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist eine barrierefreie Webseite?

    Eine barrierefreie Webseite ist Teil der digitalen Barrierefreiheit, die es ALLEN MENSCHEN ermöglicht, ein Internet-Angebot (Webseiten, Webshops, digitale Dokumente, Formulare, Bilder und Videos ...) ohne Einschränkungen zu nutzen.

    Wie mache ich eine Webseite barrierefrei?

    Will oder muss man gesetzliche Auflagen erfüllen, empfiehlt sich zu Beginn ein kurzer Barrierefreiheits-Check, um das Ausmaß der notwendigen Anpassungen abzuschätzen. Der Aufwand wird vom angestrebten Grad der Zugänglichkeit bestimmt, der je nach Zertifizierungslevel unterschiedlich dimensioniert ist. 

    Wie kann ich meine Webseite auf Barrierefreiheit testen?

    Einen schnellen Check können Sie mit der Google-Chrome-Erweiterung Lighthouse durchführen. Aktivieren Sie die Erweiterung, öffnen Sie Ihre Webseite im Browser und klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Bildschirm. Wählen Sie "Untersuchen" und anschließend den Reiter "Lighthouse". Wählen Sie die Option "Accessibility" und für welches Endgerät (Desktop oder Mobile) Sie den Test durchführen möchten. Mit dem Klick auf „Generate report“ beginnt der Test.

    Wozu braucht man eine WCAG-Zertifizierung?

    Eine WCAG-Zertifizierung ist der formale Nachweis, dass eine Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. In vielen öffentlichen Ausschreibungen ist diese verpflichtend – sie schafft Rechtssicherheit, Vertrauen und Imagegewinn.