Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz: Bilanz für KMU
Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz in Österreich: 84 Verfahren, 53 Meldungen, kaum barrierefreie Websites. Was die erste Bilanz für KMU wirklich bedeutet.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (28. Juni 2025) zieht Österreich eine erste Bilanz: 84 Verfahren wurden eröffnet, 53 Meldungen von Unternehmen zu Nichtkonformitäten gingen ein, 74 Verfahren sind noch anhängig. Verwaltungsstrafen gab es bisher keine – die Behörde setzt auf „Beraten vor Strafen". Für KMU heißt das: Der Handlungsdruck steigt, auch ohne Strafen bisher.
Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz: die erste offizielle Bilanz
Am 28. Juni 2025 ist das österreichische Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten und setzt damit den European Accessibility Act der EU in nationales Recht um. Damit wurden erstmals zahlreiche Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten - betroffen sind unter anderem Online-Shops, Bankdienstleistungen, E-Books, elektronische Kommunikationsdienste, Selbstbedienungsterminals sowie bestimmte Websites und Apps.
Ein Jahr später liegen erstmals konkrete Zahlen vor.
Die Zahlen im Überblick
Laut Sozialministerium wurden seit Juni 2025 insgesamt 84 Verfahren eröffnet und 48 Hinweise geprüft, wobei derzeit 74 Verfahren anhängig sind. 36 Verfahren wurden von Amts wegen eingeleitet. Besonders häufig betreffen die Verfahren Unternehmen aus dem Bereich der Bankdienstleistungen.
Zusätzlich wurden dem Sozialministeriumservice bislang 53 Meldungen über festgestellte Nichtkonformitäten ihrer Produkte oder Dienstleistungen übermittelt, überwiegend aus dem Bankwesen sowie dem Finanz- und Versicherungssektor.
Verwaltungsstrafen wurden im ersten Jahr noch keine verhängt – die Marktüberwachung setzte bewusst auf den Grundsatz „Beraten vor Strafen", um Unternehmen zunächst bei der Erkennung und Beseitigung von Barrieren zu unterstützen. Bei anhaltenden Verstößen sieht das Gesetz jedoch Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro vor.
Was 84 Verfahren tatsächlich bedeuten
Hier eine grobe Rechnung:
Direkt betroffen vom Barrierefreiheitsgesetz in Österreich: ca. 70.800 Unternehmen
Rechnet man Verfahren gegen Unternehmen, kommt auf rund 843 betroffene Unternehmen 1 Verfahren.
Da "nur" ca. 37.400 Unternehmen überhaupt eine öffentlich zugängliche Website haben, kommt auf 445 Unternehmen 1 Verfahren.
Vorsicht "Falle"
Auf den ersten Blick wirkt die Anzahl der Verfahren also überschaubar. Genau das ist aber die Falle, in die viele KMU gerade tappen.
- Von Amts wegen wurden 36 Verfahren eingeleitet, also ohne vorherige Beschwerde – heißt: die Behörde sucht aktiv!
- Der Fokus auf Bankdienstleistungen ist ein Testlauf, kein Endpunkt.
- „Beraten vor Strafen" ist als Ansage zu verstehen, nicht als Dauerlösung.
Was ich aus der Praxis sehe
Im Sommer 2025 war ich gemeinsam mit Christiane Maier-Stadtherr am IKT-Forum in Linz zu Gast, einer der wichtigsten österreichischen Konferenzen zum Thema Inklusion und digitale Teilhabe, und wir haben gezeigt, wie sich der Relaunch von neba.at mit Joomla von Grund auf barrierefrei gestalten lässt.
Was ich dort mitgenommen habe, sage ich auch Kund:innen immer wieder: Barrierefreiheit beginnt nicht beim letzten Testing, sondern schon bei Struktur und Konzeption,
- Tastaturbedienung,
- Fokusführung,
- Kontraste,
- Alternativtexte, etc
... gehören von Anfang an mit an den Tisch, nicht als letzter Punkt auf die Checkliste.
Bei neba.at hat sich genau das ausgezahlt: Die Website wurde einem Barrierefreiheits-Audit nach WCAG 2.2 unterzogen – mit Behebung von Barrieren bei Semantik, Alternativtexten, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität – und mit dem WACA-Zertifikat Silber 2025 ausgezeichnet. Als Agentur wurden wir dafür mit dem J!Otto Award 2025 in der Kategorie „Große Webseiten“ belohnt.
Was KMU jetzt konkret tun sollten
Drei Schritte, die sich bei uns in der Praxis bewährt haben:
- Prüfen, ob das Gesetz Sie betrifft.
Bei Bilanzsumme oder Umsatz ab 2 Mio. Euro oder mehr als 10 Mitarbeiter:innen sind Sie mit an Bord – vor allem, wenn Online-Shop, Buchungssystem oder Kontaktformular im Spiel sind. - Ehrliche Bestandsaufnahme machen.
Ein Barrierefreiheits-Check zeigt meist innerhalb kurzer Zeit, wo die größten Lücken liegen und wie viel Aufwand realistisch dahintersteckt. - Priorisieren statt in Panik verfallen.
Eine gute technische Basis bringt man oft mit überschaubarem Aufwand auf Kurs. Eine schwache Basis braucht einen klaren Plan, keinen Rundum-Neubau über Nacht.
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Für Sie bedeutet das
84 Verfahren sind kein Freibrief, sondern eine Momentaufnahme aus der Anlaufphase. Die Behörde hat begonnen, hinzusehen, und sie tut das bewusst noch mit Beratung statt Strafe. Genau das ist Ihr Zeitfenster:
Wer jetzt startet, bestimmt selbst Tempo und Umfang – und wartet nicht, bis die Marktüberwachung anklopft.
Sie wollen wissen, wie Sie von einer Barrierefreien Website profitieren - Sprechen Sie mich gerne an.
Quellen:
Österreichischer Behindertenrat, „Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz: Die Umsetzung hat begonnen", 24. Juni 2026
EY Österreich / Risikomonitor, veröffentlicht über den Österreichischen Behindertenrat, 7. August 2025
Häufige Fragen
Muss meine Website barrierefrei sein, auch wenn ich kein Online-Shop bin?
Das hängt von den angebotenen Diensten ab – etwa Buchungssystemen, Kontaktformularen oder digitalen Verträgen. Ein kurzer Check klärt das im Einzelfall zuverlässig.
Wie viele Unternehmen sind vom BAFG betroffen?
Rund 70.800 Unternehmen fallen in Österreich vollumfänglich unter das Gesetz. Bislang wurden dazu 84 Verfahren eröffnet – rechnerisch also erst ein Bruchteil.
Muss ich Strafe zahlen, wenn meine Webseite nicht barrierefrei ist?
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes wurden noch keine Verwaltungsstrafen verhängt – die Marktüberwachung setzt bewusst auf den Grundsatz „Beraten vor Strafen" und gibt Unternehmen zunächst die Chance, Barrieren zu erkennen und zu beseitigen. Bei anhaltenden Verstößen sieht das Gesetz Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro vor.





